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NewsWir haben per 1. September 2024 unsere True-Light Preise um ca. 20% gesenkt, im Gegenzug aber auch die Verkaufskonditionen angepasst. => PreislisteEU Richtlinie 3. Alle Lichtquellen im Anwendungsbereich dieser Delegierten Verordnung sind von den Anforderungen dieser Delegierten Verordnung — mit Ausnahme der Anforderungen in Anhang V Nummer 4 — ausgenommen, wenn sie speziell für mindestens eine der folgenden Anwendungen ausgelegt und vermarktet werden: a) Signalgebung (u. a. die Straßenverkehrs-, Eisenbahn-, Schifffahrts- oder Luftverkehrs-Signalgebung, Verkehrsregelung oder Flugplatzbefeuerung); b) die Bildaufnahme und die Bildprojektion (u. a. Kopieren, Drucken (Direktdruck oder Vorverarbeitung), Lithographie, Film- und Videoprojektion, Holografie); c) Lichtquellen mit einer spezifischen effektiven UV-Strahlung > 2 mW/klm, die für die Nutzung in Anwendungen bestimmt sind, die einen hohen UV-Gehalt erfordern; Inkrafttreten und Geltungsbeginn. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. September 2023. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b gilt jedoch ab dem 1. Mai 2021. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 11. März 2019 Für die Kommission Mitarbeiterbefragung bezüglich TRUE-LIGHT®Bei vier Unternehmen wurde eine Befragung durchgeführt.Hier finden Sie die Auswertung (pdf). |
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True-Light® ist eine Investition die sich langfristig lohnt
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